In der Prothetik unterscheidet man zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Wenn irgendwie möglich, versorgen wir unsere Patienten gern mit natürlich aussehendem, festem Zahnersatz aus Vollkeramik oder keramisch verblendeten Kronen oder Brücken, die seit etlichen Jahren ausschließlich in Meister-Dentallaboren in unserer unmittelbaren Nähe und nicht im Ausland hergestellt werden. Falls die Umstände eine herausnehmbare Versorgung erfordern, finden wir mit den Zahntechnikermeistern die für Sie komfortabelste Möglichkeit, Ihre Kaufunktion ästhetisch ansprechend wiederherzustellen. Lassen Sie sich umfassend und ausführlich beraten in unserer Zahnarztpraxis für Prothetische und Ästhetische Zahnheilkunde in Landau! Wir nehmen uns die dafür nötige Zeit.
Teilprothetik
Die Teilprothetik wird angewandt, wenn noch genügend Zähne im Kiefer vorhanden sind, um die Prothese zu befestigen, aber zu wenige, um eine Brücke in Betracht zu ziehen. Die Prothese wird in diesem Fall durch meist durch Klammern an den noch vorhandenen Zähnen befestigt. Da das Gerüst und die Klammern einer solchen Prothese individuell modelliert und dann in Metall gegossen werden, spricht man von einer Modellgussprothese. Eine solche klammerverankerte Modellgussprothese ist bei entsprechendem Befund die Prothetik-Regelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Manchmal bieten die noch vorhandenen Zähne aufgrund ihrer natürlichen Form oder aufgrund ausgedehnter Füllungen keinen Halt für die Verankerungsklammern. Dann wird die Anfertigung einer künstlichen Zahnkrone für die betreffenden Zähne erforderlich.
Vor Anfertigung eines Zahnersatzes müssen alle anderen Zähne saniert sein, d. h. die Kariesstellen müssen gefüllt und Zahnfleischentzündungen müssen behandelt sein. Der Patient sollte motiviert sein, seine verbliebenen Zähne gut und regelmäßig zu pflegen, damit der Zahnersatz auch eine entsprechend lange Gebrauchsphase erwarten lässt.
Als Alternative zur Klammerverankerung in der Prothetik gibt es beispielsweise die Teleskopverankerung oder die Geschiebeverankerung.
Die Teleskopkrone ist eine Doppelkrone. Die “Unterkrone” ist in den meisten Fällen aus Gold und fest auf dem Zahn zementiert, die “Überkrone” ist im herausnehmbaren Zahnersatz befestigt. Die beiden Kronen werden beim Einsetzen des Zahnersatzes in den Mund übereinander geschoben und haften durch Friktion (Prinzip: zwei ineinander gestellte Joghurtbecher).
Bei der Geschiebeverankerung werden die Kronen oder Brücken bei der Herstellung mit Geschiebefräsungen oder angesetzten Geschiebeteilen versehen und fest im Mund zementiert. Der herausnehmbare Zahnersatzgreift intarsienartig (einlegeartig) in die vorbereiteten Geschiebeteile.